Pfandl/Bernasch in ZIK 2022/233 29.12.2022 "Notariatsaktspflicht bei Freihandverkauf in der Insolvenz"
§237 Abs.2 AktG verlangt für die Vermögensübertragung zur Wirksamkeit einen Notariatsakt. Anknüpfend an die Entscheidung OGH 6Ob38/18h wird in der Lehre teilweise die Auffassung vertreten, dass auch diese Formvorschrift analog auf die GmbH anzuwenden sei. Die beiden Autoren analysieren in diesem Artikel in der Zeitschrift für Insolvenzrecht ob damit Übertragungen des Gesellschaftsvermögens wie insbesondere der "Asset Deal" in der Insolvenz von Gesellschaften notariatsaktspflichtig sind?